Nebenberufliche/r Kirchenpfleger/in dringend gesucht

Die Kath. Kirchengemeinde Heilig-Geist Steinheim sucht ab dem 01.03.2022 eine/n nebenberufliche/n Kirchenpfleger/in (m/w/d).

Der/Die Kirchenpfleger/in unterstützt den Pfarrer, den Kirchengemeinderat bzw. den Verwaltungsausschuss bei der Wahrnehmung der örtlichen Verwaltung. Er/Sie ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Verwaltung des örtlichen Kirchenvermögens verantwortlich und an rechtmäßige Weisungen und Beschlüsse des Kirchengemeinderates gebunden. Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere die Vorbereitung und Überwachung von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen an kirchlichen Gebäuden, die Unterstützung bei der Gremienarbeit und die Zusammenarbeit mit dem Katholischen Verwaltungszentrum Heidenheim.

Eine Ausbildung oder Berufserfahrung in kaufmännischen oder Verwaltungsberufen sind von Vorteil. Sie zeigen Interesse für die Aufgaben der Katholischen Kirche und bejahen die Eigenart des kirchlichen Dienstes. Die Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche ist zwingende Voraussetzung. Der/die Kirchenpfleger/in ist kraft Amtes Mitglied des Kirchengemeinderates mit beratender Stimme. Nebenberufliche Kirchenpfleger-/innen erhalten eine adäquate Aufwandsentschädigung nach der Kirchenpflegerbesoldungsordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte an das
Kath. Pfarramt Heilig-Geist, Herrn Pfr. Alin Kausch, Neudorfer Straße 15, 89555 Steinheim.


Rückblick Sternsingeraktion 2022

„Segen bringen, Segen sein“: damit der Segen der Weihnacht in die Häuser und zu den Menschen gebracht werden konnte, fand Anfang Januar auch die Sternsingeraktion in unserer Kirchengemeinde statt.

In Steinheim fanden sich am 30. Dezember knapp 30 Kinder, Jugendliche und Eltern zum Aussendungsgottesdienst der Sternsinger ein. Dabei wurden die Beispielländer der diesjährigen Aktion Südsudan, Ghana und Ägypten vorgestellt, sowie die 430 Segensaufkleber und Segensgrüße gesegnet. In den ersten Januartagen wurden diese Segenspakete per Briefkasteneinwurf in Steinheim und Sontheim verteilt, aber auch im Rathaus die Segensaufschriften erneuert.
Zum Sternsingergottesdienst am Dreikönigstag, 6. Januar, gestaltete die Sternsingerband den musikalischen Teil und die als Drei Könige gekleideten Kinder und das Sternsingerteam trugen die Anliegen der Aktion Dreikönigssingen vor: „damit Kinder gleiche Chancen haben, hier und in allen Ländern“.


Eine Sternsingergruppe beim Festgottesdienst am Dreikönigstag (Foto: privat)

In Söhnstetten trafen sich die 20 Sternsinger, die sich in zwei Proben auf die Aktion vorbereitet hatten, mit ihren sechs Begleiter/innen am 8. Januar zur Aussendung in der Erlöserkirche. Hier wurde die Kreide gesegnet und für Kinder in aller Welt gebetet. Anschließend machten sich die fünf Sternsingergruppen mit Stern und Königsgewändern auf den Weg zu den knapp 130 Haushalten auf der Sternsingerliste und sammelten dabei 1.162 €. Damit die Sternsinger auch ohne Gesang ein Lied zum Besten geben konnten, wurde auf moderne Technik in Form von Bluetooth-Box und Handy zurückgegriffen, um so ein zuvor aufgenommenes Sternsingerlied abspielen zu können.

Die Sternsinger in Söhnstetten an ihrem Aktionstag (Foto:privat)

Trotz der Herausforderungen durch die Corona-Lage war die Motivation sowohl bei den beteiligten Kindern und Jugendlichen als auch in den Sternsingerteams zu spüren. Die Sternsingeraktion ist die größte Solidaraktion von Kindern für Kinder. Daher gilt allen Beteiligen bei der Vorbereitung und Durchführung ein herzlicher Dank!

Wer noch zugunsten der Sternsingeraktion spenden möchte: Bargeldspenden im Spendenumschlag oder selbst beschrifteten Umschlägen können im Pfarramt und nach den Gottesdiensten abgegeben werden bzw. an die  die Kath. Kirchenpflege (IBAN: DE86 6325 0030 0000 8810 16) unter dem Stichwort Sternsinger 2022 überwiesen werden.

Herzlichen Dank an alle Spenderinnen und Spender für ihre Unterstützung der Aktion!


FFP2-Maskenpflicht

Ab sofort besteht die Verpflichtung, während des Gottesdienstes eine FFP2-Maske (oder ähnlicher Standard) zu tragen. Eine medizinische Maske reicht nicht mehr aus.

Wir bitten um Beachtung!